Kündigung

Sozialplan und Abfindung

12.08.2021 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Entlassen größere Unternehmen eine Vielzahl von Mitarbeitern, wird häufig ein Sozialplan vereinbart, der die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer abmildern soll. Regelmäßig werden in einem solchen Sozialplan Abfindungen geregelt. Der Sozialplan wird zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber geschlossen und kann dem einzelnen Arbeitnehmer einklagbare Rechte gewähren.

Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung und existiert ein Sozialplan, ist der Arbeitnehmer jedoch nicht gezwungen, die Kündigung ohne weiteres hinzunehmen. Im Einzelfall kann es sich trotz Sozialplans lohnen, im Wege der Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Der Sozialplan trifft nämlich – wenn auch in der Regel abgestuft – nur pauschalierende Regelungen über Abfindungen. Im Einzelfall kann es jedoch sein, dass ein Mitarbeiter im Verhandlungsweg eine höhere Abfindung erzielen kann. So kann es etwa sein, dass der Mitarbeiter unter besonderem Kündigungsschutz steht (z.B. wegen einer Schwerbehinderung, Elternzeit oder kraft tarifvertraglicher Regelung) oder dass eine Sozialauswahl vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Generell sollte im Einzelfall geprüft werden, ob es sich eher lohnt, die Abfindung aus dem Sozialplan anzunehmen oder aber gegen die Kündigung vorzugehen.

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