Baurecht

Baurecht

Bei Bauvorhaben gibt es viele Faktoren, die den reibungslosen Verlauf eines Bauvorhabens stören können. Neben der gründlichen Planung kommt es auf die Beachtung der Regelungen des Baurechts an. Alles beginnt bereits mit dem Grundstückskauf und der Bauplanung.

Unsere Leistungen zum Baurecht im Überblick:

  • Bauverträge
  • Architektenverträge
  • Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung, Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen
  • Baubegleitung durch Kooperationspartner
  • Mängelbeseitigungsansprüche / Schadensersatzansprüche / Leistungsverzögerungen / Anspruchsdurchsetzung
  • Vergabeverfahren nach der VOB
  • Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI
  • Architektenhaftung
  • Selbständiges Beweissicherungsverfahren

Hilfe beim Abschluss von Bauverträgen


Als Bauherr schließen Sie einen Bauvertrag mit einem Unternehmen ab, das die Bauleistungen erbringt. Das kann ein Architekt sein, der die Bauplanung durchführt und auch den gesamten Bau abwickelt und koordiniert, doch können Sie auch einen Architektenvertrag abschließen, indem Sie einen Architekten mit der Planung beauftragen, und zusätzlich einen Bauvertrag mit einer Baufirma abschließen, die sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten und die Koordination der verschiedenen Gewerke kümmert. Wir helfen Ihnen beim Abschluss von Bau- und Architektenverträgen, begleiten Sie beim Vertragsabschluss und prüfen bereits bestehende Bau- und Architektenverträge auf ihre Richtigkeit. Unsere Leistung beginnt bereits mit der Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung und umfasst die Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Falls es zu Auseinandersetzungen auf rechtlicher Ebene kommt, sind wir gerne jederzeit für Sie da.

Baubegleitung - damit der Hausbau flüssig abläuft


Eine unserer Leistungen im Rahmen des Baurechts ist die Baubegleitung. Beim Hausbau kann es immer zu Streitigkeiten mit den ausführenden Firmen kommen, da Terminverschiebungen oder Mängel am Bau auftreten können. Wir helfen Ihnen bei derartigen Problemen und setzen Ihre Ansprüche durch. Kommt es zu Leistungsverzögerungen und damit verbundenen Kosten, treten wir für Sie ein. Sind Mängel an der Ausführung der Leistungen zu verzeichnen, setzen wir Ihre Mängelbeseitigungsansprüche durch. Bei der Ausführung der Bauleistungen sind Schäden an der Bausubstanz und anderen Sachen nicht auszuschließen, die mit Kosten verbunden sind. Wir setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch und treten dafür ein, dass die Bauabwicklung zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.

Gibt es Streitigkeiten über das Honorar des Architekten, prüfen wir die Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI. Wir beraten über die Architektenhaftung. Kommt es zu Problemen bei der Baudurchführung, führen wir ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren durch. Wie Sie erkennen können, sind unsere Leistungen im Baurecht recht umfangreich.
Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch: Tel.: 0541 - 999 7 444