Rechtsanwalt Wolfgang Klenner

Als Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Klenner Rechtsanwälte bin ich seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 als Rechtsanwalt in Osnabrück tätig.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück* und für meine Mandanten darüber hinaus auch auf weiteren Rechtsgebieten tätig, insbesondere auf dem Gebiet des privaten Baurechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, den Gebieten des Wettbewerbsrechts und der Markenrechte.

Beruflicher Werdegang

1984 - 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück (Schwerpunkt Wirtschaftsrecht)
1989 - 1992 Referendariat am Landgericht Osnabrück
1992 - 1993 Kanzlei Helms & Kollegen
1993 Gründung der eigenen Kanzlei
1999 Partner der Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Rudel, Schäfer und Partner
2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2006 Partner der Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR
2014 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Klenner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Wolfgang Klenner

Wolfgang Klenner

Rechtsanwalt seit 1992
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002
Mitglied des Aufsichtsrates der Alexianer GmbH und der Alexianer Landkreis Diepholz GmbH

Mitgliedschaften

Kooperationen

* Die Bezeichnung Fachanwalt wird auf Antrag nach Ausbildungsnachweis und bestandener Prüfung einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Fachanwälte sind verpflichtet, sich auf dem entsprechenden Rechtsgebiet mindestens 10 bzw. ab dem Jahre 2015 mindestens 15 Stunden pro Jahr fortzubilden.