Kündigung

Impfpflicht für Arbeitnehmer?

30.04.2021 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Für einige Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob sie wegen ihres Arbeitsverhältnisses verpflichtet werden können, sich gegen COVID-19 zu impfen.

Da eine gesetzliche Impfpflicht weder allgemein für die gesamte Bevölkerung noch für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen besteht, kann sich eine Impfpflicht höchstens aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

Ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Impfung zwingen kann, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht, Arbeitnehmer zu medizinischen Eingriffen zu zwingen. Da jedoch bestimmte Arbeitgeber – etwa medizinische Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen – ein sehr starkes berechtigtes Interesse daran haben, dass es unter ihren Arbeitnehmern nicht zur Verbreitung des Virus kommt, wird diskutiert, ob sie das Arbeitsverhältnis (nach vorheriger Abmahnung) beenden dürfen, wenn der Arbeitnehmer sich beständig weigert, einer Impfung nachzukommen.

Wie die Arbeitsgerichtsbarkeit in einem solchen Fall entscheiden wird, ist offen. Dabei dürfte auch die laufende medizinische Forschung von Bedeutung sein und sich auf die zukünftige Rechtslage auswirken: Wenn feststeht, dass geimpfte Arbeitnehmer das Virus nicht übertragen, dürfte das Interesse des Arbeitgebers an einer Impfung steigen. Wenn andererseits in höherem Maße Nebenwirkungen auftreten oder die Pandemielage sich generell stark entspannt, dürfte das Interesse des ablehnenden Arbeitnehmers wachsen.

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