Kündigung

Entschädigung wegen diskriminierender Absage

24.04.2023 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Diskriminierende Absage bei Modellauto-Hersteller.

Das Landgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 13.12.2022, Az. 7 Sa 168/22, entschieden, dass ein männlicher Bewerber Anspruch auf eine Entschädigung hat, wenn ihm mit der Begründung abgesagt wird, die Stelle sei eher etwas für „flinke Frauenhände".

In dem von dem Landgericht Nürnberg entschiedenen Fall hatte sich der Kläger auf die Stellenanzeige eines Modellauto-Herstellers beworben. Das beklagte Unternehmen stellt Fahrzeuge im Maßstab 1:87 mit 100 bis 150 Einzelteilen her. Auf Grund der geringen Größe müssen die Einzelteile teilweise mit der Pinzette verbaut wer-den. Die Beklagte hatte eine Stelle als Bestücker (m/w/d) für die Digitaldruckmaschine ausgeschrieben, in der als Anforderung „Fingerfertigkeit/Geschick" vorgegeben war.

Auf seine Bewerbung erhielt der Kläger noch am selben Tag eine Absage. Darin hieß es unter anderen: „Unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände." Der Kläger erhob daraufhin Klage und machte Entschädigungsansprüche wegen der Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geltend, da er wegen seines Geschlechts diskriminiert worden sei.

Das Landgericht gab dem Kläger Recht und erteilte den Argumenten der beklagten Arbeitgeberin eine Absage. Diese hatte angeführt, dass der Kläger überqualifiziert sei. Zudem sei bei einer Internetrecherche aufgefallen, dass seine Hände nach den Bildern zu groß seien. Nach Ansicht des LAG hätte dem Kläger jedoch zumindest die Gelegenheit zur Probearbeit gegeben werden müssen, um ihm den Nachweis zu ermöglichen, dass er zu der kleinteiligen Arbeit willens und in der Lage sei. Das LAG hielt dabei eine Entschädigung in Höhe 1,5 Brut-tomonatsgehältern für angemessen. Dieser Betrag sei notwendig, jedoch auch ausreichend, um eine ab-schreckende Wirkung bei der Beklagten zu erreichen.

Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch: Tel.: 0541 - 999 7 444