Kündigung

Arbeitszeugnis darf nicht nachträglich verschlechtert werden

10.10.2023 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Bewerberchancen auf dem Arbeitsmarkt verringert.

Der Arbeitgeber darf das Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern, nur weil der Arbeitnehmer mehrfach eine Korrektur des Zeugnisses gefordert hat. Daher darf der Arbeitgeber auch nicht eigenmächtig die sogenannte Dankesformel am Ende des Zeugnisses streichen, so das BAG in seiner Entscheidung vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22.

Hintergrund der Entscheidung war die Klage einer ehemaligen Assistentin der Geschäftsführung. Diese war mit ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und hatte ihre ehemalige Arbeitgeberin zweimal um Änderungen gebeten. In dem Arbeitszeugnis war ursprünglich auch eine sog. Dankesformel enthalten, mit der der Arbeitnehmerin für die gute Zusammenarbeit gedankt wurde. Die Arbeitgeberin berücksichtigte zwar die Änderungswünsche der Arbeitnehmerin, strich jedoch in der dritten Version des Zeugnisses die zuvor noch enthaltene Dankesformel.

Die Arbeitgeberin begründete ihre Entscheidung damit, dass sich ihr subjektives Empfingen bezüglich der Arbeitnehmerin geändert habe. Der Grundsatz der Zeugniswahrheit verbiete es ihr daher, eine derartige Schlussformel weiter zu verwenden. Diesem Vorgehen erteilte das BAG eine Absage: Das nachträgliche Streichen der Dankesformel stelle eine unzulässige Maßregelung gegenüber der Arbeitnehmerin dar. Denn das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot verbiete die Benachteiligung des Arbeitnehmers, der seine Rechte in zulässiger Weise ausübt. Daher dürfte ein berechtigter Wunsch auf Änderung des Arbeitszeugnisses nicht zu einer Verschlechterung des Zeugnisses führen.

Dies gelte nach Ansicht des BAG auch, obwohl die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Dank für die Zusammenarbeit habe. Denn die Dankesformel gehöre nicht zum zwingenden Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nach § 109 GewO. Vorliegend führe aber das nachträgliche Herausstreichen zu einer Verschlechterung des Arbeitszeugnisses, da dies die Bewerberchancen auf dem Arbeitsmarkt verringern würde

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