Kündigung

Informationspflichten bei Massenentlassungen

14.04.2026 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Durch verschiedene Gesetze werden dem Arbeitgeber Vorgaben gemacht, wie er vorzugehen hat.

Eine Massenentlassung kann ein einschneidendes Ereignis für eine Vielzahl von Arbeitnehmern darstellen. Daher werden dem Arbeitgeber durch verschiedene Gesetze Vorgaben gemacht, wie er bei einer Massenentlassung vorzugehen hat. Was passiert aber, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden?

Hierüber hatte das Bundesarbeitsgericht (künftig: BAG) in zwei Verfahren zu entscheiden. In dem ersten Verfahren hatte es der Arbeitgeber unterlassen, eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten. In dem zweiten Verfahren hatte der Arbeitgeber zwar eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit aufgegeben. Er hatte jetzt nicht das vorgesehene Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen.

Die Beteiligten des Verfahrens mussten sich jedoch etwas gedulden. Das BAG legte die Fälle zunächst dem Europäischen Gerichtshof (künftig: EuGH) vor, da Fragen zu der Massenentlassung zu klären waren. Nach einer entsprechenden Klarstellung durch den EuGH kam das BAG zu dem Ergebnis, dass die Kündigung in beiden Verfahren aufgrund der Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften unwirksam war.

Die Rechte von Arbeitnehmern werden durch die Entscheidung gestärkt. Selbst bei vollständigen Betriebsstillegungen kann eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Verfahrensvorschriften für eine Massenentlassung nicht eingehalten hat.

(Dem Artikel liegt die Pressemittelung zu den Verfahren – 6 AZR 157/22 – und – 6 AZR 152/22 – des BAG zu Grunde)

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