Rechtsprechungen im Arbeitsrecht zum Thema Sonderleistungen

Zahlungsklagen

Die Anrechnung anderer Versorgungsbezüge auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung kommt in den Grenzen des Betriebsrentengesetzes (§ 5 Abs. 2 BetrAVG) nur in Betracht, wenn die Anrechnung in der betrieblichen Versorgungsordnung vorgesehen ist. Die Anrechnung bedarf einer besonderen Rechtsgrundlage.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Urteil vom 11.06.2020, 4 Sa 71/19 B, ECLI:DE:LAGNI:2020:0611.4SA71.19B.00, (ID 3331)
Auslegung eines Sozialplans

1. Nr. 3 a) (1) des Sozialplans vom 24.08.2015 für den Standort Hannover sowie F. 1. a) der Rahmenvereinbarung zur Beendigung der Eigenproduktion an allen dezentralen deutschen Stationen vom 08.07.2015 zwischen der Deutschen Lufthansa AG und den jeweilig zuständigen örtlichen Betriebsräten sind dahin auszulegen, dass Stichtag für die Berechnung der Beschäftigungsjahre zur Ermittlung der Abfindungshöhe im Zusammenhang mit dem Abschluss sogenannter rentenferner Aufhebungsverträge der Zeitpunkt ist, zu dem das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet wird.

2. Die ?für die Deutsche Lufthansa? und ?für die Betriebsräte? unterzeichnete Kommentierung zur Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Interessenausgleiche und Sozialpläne zur Beendigung der Eigenproduktion der jeweiligen Stationsbereiche ? u.a. Standort Hannover ? vom 29.01.2016 stellt keine den örtlichen Sozialplan bzw. die Rahmenvereinbarung abändernde oder ergänzende Betriebsvereinbarung dar. Ihr hätte hinsichtlich der Auslegung allenfalls dann eine entscheidende Bedeutung zukommen können, wenn auch nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden zwischen mehreren möglichen Auslegungsergebnissen ein nicht behebbarer Zweifel verblieben wäre.



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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 20.05.2020, 13 Sa 627/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:0520.13SA627.19.00, (ID 3313)
Befristet Beschäftigte - betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die nach dem Inhalt der Versorgungsordnung den MitarbeiternIinnen zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten sollen, ist sachlich nicht gerechtfertigt.



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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Urteil vom 05.09.2019, 4 Sa 5/19 B, ECLI:DE:LAGNI:2019:0905.4SA5.19B.00, (ID 3279)
(Elterngeld - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von Urlaubsgeld als laufenden Arbeitslohn - im Lohnzahlungszeitraum für genommene Urlaubstage gezahltes Urlaubsgeld - Erfassung als sonstige Bezüge in Lohn- und Gehaltsbescheinigungen - keine Bindungswirkung einer bestandskräftigen Lohnsteueranmeldung - Nichtberücksichtigung von sonstigen Bezügen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Ungleichbehandlung gegenüber selbstständiger Erwerbstätigkeit - sachlicher Grund - Vorlagepflicht nach Art 100 Abs 1 GG - Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit - unsichere Prognose - Gestaltungsspielraum des Gesetzesgebers)

Ein Urlaubsgeld, dass der Arbeitgeber tageweise für jeden im jeweiligen Abrechnungsmonat in Anspruch genommenen Urlaubstag gewährt, ist dem laufenden Arbeitslohn zuzureichnen und damit in die Elterngeldberechnung einzubeziehen.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat, Urteil vom 15.05.2019, L 2 EG 3/18, ECLI:DE:LSGNIHB:2019:0515.2EG3.18.00, (ID 3266)
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor 3 Jahren - wichtiger Grund - drohende betriebsbedingte Kündigung - Personalanpassungsmaßnahme - ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer - außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist - sozialgerichtliches Verfahren - Verpflichtungsklage - Minderung der Anspruchsdauer

1) Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer auch dann ein, wenn zwischen Auflösungsvertrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses fast drei Jahre liegen.

2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Minderung der Anspruchsdauer infolge einer Sperrzeit kann mit einer Verpflichtungsklage verfolgt werden.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Beschluss vom 13.05.2019, L 7 AL 84/18, ECLI:DE:LSGNIHB:2019:0513.L7AL84.18.00, (ID 3251)
Kürzung von Sonderzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit

1. Handelt es sich bei einer Sonderzahlung um Arbeitsvergütung für geleistete Arbeit, ist eine Kürzung nach § 4a EFZG nicht möglich.

2.Die Sonderzahlung ist jedoch - ohne gesonderte ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung - für die Zeiten zu kürzen, in denen infolge Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch bestand.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 17.01.2019, 7 Sa 490/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0117.7Sa490.18.00, (ID 3238)
Anpassung einer Versorgungsordnung wegen Äquivalenzstörung

Durchführung des Barwertvergleichs bei der Ablösung einer Versorgungsordnung.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 20.11.2018, 3 Sa 496/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:1120.3SA496.16B.00, (ID 3197)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 11.09.2018, 3 Sa 1273/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0911.3Sa1273.16.00, (ID 3163)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 11.09.2018, 3 Sa 1278/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0911.3Sa1278.16.00, (ID 3164)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 11.09.2018, 3 Sa 1279/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0911.3Sa1279.16.00, (ID 3165)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1334/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1334.16.00, (ID 3139)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1335/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1335.16.00, (ID 3140)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1326/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1326.16.00, (ID 3142)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1327/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1327.16.00, (ID 3143)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1330/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1330.16.00, (ID 3144)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1336/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1336.16.00, (ID 3145)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1291/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1291.16.00, (ID 3123)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1292/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1292.16.00, (ID 3124)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1293/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1293.16.00, (ID 3125)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1320/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1320.16.00, (ID 3126)