Rechtsprechungen im Arbeitsrecht zum Thema Arbeitsentgelt

Umkleide- und Wegezeiten

Innerbetriebliche Umkleide- und Wegezeiten gehören nicht zu der zu bezahlenden geleisteten Arbeit im Sinne des § 12.1.1 des Manteltarifvertrages zwischen der VW AG und der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (MTV VW) vom 18.12.2008.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 02.12.2020, 13 Sa 855/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:1202.13SA855.19.00, (ID 3348)
Umkleide- und Wegezeiten

Parallelentscheidung zum Urteil der Kammer vom 02.12.2020 (13 Sa 855/19)

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 02.12.2020, 13 Sa 856/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:1202.13SA856.19.00, (ID 3349)
Umkleide- und Wegezeiten

Parallelentscheidung zum Urteil der Kammer vom 02.12.2020 (13 Sa 855/19)

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 02.12.2020, 13 Sa 857/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:1202.13SA857.19.00, (ID 3350)
Umkleide- und Wegezeiten

Parallelentscheidung zum Urteil der Kammer vom 02.12.2020 (13 Sa 855/19)

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 02.12.2020, 13 Sa 858/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:1202.13SA858.19.00, (ID 3351)
Zahlungsklagen

Gleichheitswidrigkeit eines tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschlages


Eine tarifvertragsgleiche Regelung (im Streitfall MTV Futtermittelindustrie Niedersachsen/Bremen vom 3. Juli 1989), die für Nachtarbeit einen Zuschlag vom 60 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 25 % vergütet wird, stellt Nachschichtarbeitsnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nacharbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 17. Kammer, Urteil vom 02.09.2020, 17 Sa 208/20, ECLI:DE:LAGNI:2020:0902.17SA208.20.00, (ID 3332)
Zuständigkeit des GBR - Entlohnungsgrundsätze für AT-Angestellte

Der GBR ist nach § 50 I BetrVG zuständig für den Abschluss einer GBV zur Regelung der Entlohnungsgrundsätze für AT-Angestellte, wenn ein mit allen - nach Struktur und Aufgabe gleichartigen - Betrieben an denselben Mantel- und Entgelttarifvertrag gebundenes Unternehmen AT-Angestellte unternehmenseinheitlich nach einer an die Tarifverträge anknüpfenden Vergütungsstruktur behandeln will.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 1. Kammer, Beschluss vom 31.08.2020, 1 TaBV 102/19, ECLI:DE:LAGNI:2020:0831.1TABV102.19.00, (ID 3330)
Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD (VKA)

Einzelfallentscheidung zur Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD (VKA)

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ArbG Oldenburg (Oldenburg) 6. Kammer, Urteil vom 27.02.2020, 6 Ca 323/19 E, ECLI:DE:ARBGOLD:2020:0227.6CA323.19E.00, (ID 3315)
Tarifliche Eingruppierung (nicht nur öffentlicher Dienst)

Die Beitreibung und Vollstreckung öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlichher Forderungen durch einen Angestellten im Vollzugsdienst erfordern regelmäßig gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 1. Kammer, Urteil vom 04.11.2019, 1 Sa 394/19 E, ECLI:DE:LAGNI:2019:1104.1SA394.19E.00, (ID 3292)
Zahlungsklagen

Für die Einhaltung des Abstandgebotes von einer außertariflichen Vergütung zur tariflichen Vergütung ist eine Umrechnung der beiden Vergleichsgrößen zugrundeliegenden Arbeitszeiten vorzunehmen, wenn die tariflich vorgesehene Arbeitszeit von der mit AT-Angestellten vereinbarten Arbeitszeit abweicht.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 9. Kammer, Urteil vom 29.10.2019, 9 Sa 222/19, ECLI:DE:LAGNI:2019:1029.9SA222.19.00, (ID 3298)
tarifliche Eingruppierung (nicht nur öffentlicher Dienst)

Zur Darlegung des Tatbestandsmerkmals "einer dem Studium entsprechenden Lehrtätigkeit" genügt es nicht, zu erklären, man übe eine Lehrtätigkeit aus, deren fachlicher Inhalt dem abgeschlossenen Studium entspreche. Es fehlt an der Darstellung der fachlichen Inhalte der ausgeübten Lehrtätigkeit, ohne die dem Gericht die eingruppierungsrechtliche Bewertung eines auf Tatsachen gestützten Sachverhaltes nicht möglich ist.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 8. Kammer, Urteil vom 14.10.2019, 8 Sa 989/18 E, ECLI:DE:LAGNI:2019:1014.8SA989.18E.00, (ID 3280)
Annahmeverzug nach befristeter Zuweisung einer leidensgerechten Tätigkeit

Zahlungsklagen


Weist der Arbeitgeber einem als schwerbehinderter Mensch anerkannten Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, befristet eine leidensgerechte Beschäftigung in Erfüllung seiner Verpflichtung nach § 106 Satz 3 GewO, § 81 Abs. 4 SGB IX aF zu gerät er in Annahmeverzug, wenn es die ursprünglich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr gibt und er nach Befristungsablauf sein Direktionsrecht nicht neu ausübt.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 17. Kammer, Urteil vom 25.09.2019, 17 Sa 300/19, ECLI:DE:LAGNI:2019:0925.17SA300.19.00, (ID 3287)
Zahlungsklagen

Die Auskunft nach § 11 Entgelttransparenzgesetz ist kein Indiz im Sinne des § 22 AGG, welches auch bei großen Vergütungsanterschieden zwischen dem Verdienst einer Klägerin und dem Median der männlichen Vergleichsgruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vermuten lässt.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 5. Kammer, Urteil vom 01.08.2019, 5 Sa 196/19, ECLI:DE:LAGNI:2019:0801.5Sa196.19.00, (ID 3276)
tarifliche Eingruppierung (nicht nur öffentlicher Dienst)

Eine Lehrkraft mit der Ausbildung von Lehrkräften an Gymnasien, die an der Integrierten Gesamtschule unterrichtet, ist in Entgeltgruppe 13 nach Abschnitt 5 Ziffer 1 Abs. 1 und 2 TV EntgO-L eingruppiert.

Die von ihr zu erbringenden Tätigkeiten entsprechen im erforderlichen Umfang und einer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit derjenigen von Lehrkräften an Gymnasien. Auch beim Unterricht in der Sekundarstufe der IGS fällt in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß Unterrichtsstoff an, der Schülern an Gymnasien unterrichtet wird und ohne den ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht erzielt würde.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 8. Kammer, Urteil vom 22.07.2019, 8 Sa 563/18 E, ECLI:DE:LAGNI:2019:0722.8SA563.18E.00, (ID 3267)
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

Bei der betriebsärztlichen Betreuung von Beschäftigten eines Krankenhauses stellt die fehlende Einbindung in die Organisations- und Weisungsstruktur der Klinik ein Indiz für die Ausübung einer selbständigen betriebsärztliche Tätigkeit dar.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat, Urteil vom 26.06.2019, L 2/12 R 233/17, ECLI:DE:LSGNIHB:2019:0626.2R233.17.00, (ID 3268)
Zahlungsklagen

1. Tarifliche Regelungslücken können unter bestimmten Umständen von der Rechtsprechung geschlossen werden. Es darf sich allerdings nicht um eine bewusste Auslassung des Regelungsgegenstandes durch die Tarifvertragsparteien handeln; die Gerichte sind nicht befugt, gegen deren Willen ergänzende tarifliche Regelungen zu ?schaffen?. Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die ver-fassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 33 mwN).

2. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Schließung der Tariflücke in einer bestimmten Weise von Rechts wegen zwingend geboten ist, etwa bei Verstößen gegen höherrangiges Recht.

3. Unbewusste Regelungslücken in Tarifverträgen dagegen können von den Arbeitsgerichten im Einzelfall geschlossen werden, sofern sich aus dem Tarifvertrag selbst hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tarifvertragsparteien beabsichtigt hatten, eine vollständige Regelung zu schaffen. Darüber hinaus müssen die Tarifregelungen eindeutige Hinweise darauf enthalten, wie die Tarifvertragsparteien nach ihrem mutmaßli-chen Willen die nicht berücksichtigte Fallkonstellation geregelt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten (BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 25 mwN).

4. Tarifverträge sind wegen der Bereichsausnahme in § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von einer AGB-Kontrolle ausgeschlossen. Auch eine Inhaltskontrolle von arbeitsvertraglich insgesamt in Bezug genommenen Tarifverträgen erfolgt nicht, weil sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nur bei einer Abweichung von Rechtsvorschriften stattfindet.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 10. Kammer, Urteil vom 11.06.2019, 10 Sa 74/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0611.10SA74.18.00, (ID 3273)
(Elterngeld - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von Urlaubsgeld als laufenden Arbeitslohn - im Lohnzahlungszeitraum für genommene Urlaubstage gezahltes Urlaubsgeld - Erfassung als sonstige Bezüge in Lohn- und Gehaltsbescheinigungen - keine Bindungswirkung einer bestandskräftigen Lohnsteueranmeldung - Nichtberücksichtigung von sonstigen Bezügen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Ungleichbehandlung gegenüber selbstständiger Erwerbstätigkeit - sachlicher Grund - Vorlagepflicht nach Art 100 Abs 1 GG - Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit - unsichere Prognose - Gestaltungsspielraum des Gesetzesgebers)

Ein Urlaubsgeld, dass der Arbeitgeber tageweise für jeden im jeweiligen Abrechnungsmonat in Anspruch genommenen Urlaubstag gewährt, ist dem laufenden Arbeitslohn zuzureichnen und damit in die Elterngeldberechnung einzubeziehen.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat, Urteil vom 15.05.2019, L 2 EG 3/18, ECLI:DE:LSGNIHB:2019:0515.2EG3.18.00, (ID 3266)
Sonstiges

Macht ein Betriebsratsmitglied für die Zeit der Seminarteilnahme anstelle des auf Vergütung gerichteten Erfüllungsanspruchs einen Schadensersatzanspruch wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit geltend, der auf Naturalrestitution gerichtet ist, ist Kern des Anspruchs die Vergütung des Betriebsratsmitglieds. Über den Antrag ist im Urteilsverfahren zu entscheiden (§2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG).

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Beschluss vom 03.05.2019, 7 Ta 331/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0503.7TA331.18.00, (ID 3258)
Tarifliche Vergütung von Einarbeitungs- und Abrechnungstätigkeiten durch eine Servicekraft in einem Multiplex Kino

1. Die Einarbeitung eines neuen Kollegen an der Kasse stellt für eine Servicekraft in einem Multiplex-Kino eine tariflich höher zu vergütende "Bedarfstätigkeit" iSv. § 3 Abs. 2 des Entgeltrahmentarifvertrags (CinemaxX - verdi) vom 09.03.2016 dar.

2. Das Tätigwerden einer Servicekraft im Rahmen einer Arbrechnungsschicht stellt sich dann nicht als höher zu vergütende "Bedarfstätigkeit" iSv. § 3 Abs. 2 des Entgeltrahmentarifvertrags (CinemaxX - verdi) vom 09.03.2016 dar, wenn sich die dabei wahrzunehmenden Kontrollaufgaben darauf beschränken, im Rahmen der Gegenprüfung die von Kollegen vereinnahmten Gelder und Gutscheine nachzuzählen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 12. Kammer, Urteil vom 29.04.2019, 12 Sa 863/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0429.12SA863.18.00, (ID 3262)
Tarifliche Vergütung von Einarbeitungs- und Abrechnungstätigkeiten durch eine Servicekraft in einem Multiplex Kino

(Parallelentscheidung zu LAG Nds. 29.04.2019, 12 Sa 863/18)


1. Die Einarbeitung eines neuen Kollegen an der Kasse stellt für eine Servicekraft in einem Multiplex-Kino eine tariflich höher zu vergütende "Bedarfstätigkeit" iSv. § 3 Abs. 2 des Entgeltrahmentarifvertrags (CinemaxX - verdi) vom 09.03.2016 dar.

2. Das Tätigwerden einer Servicekraft im Rahmen einer Arbrechnungsschicht stellt sich dann nicht als höher zu vergütende "Bedarfstätigkeit" iSv. § 3 Abs. 2 des Entgeltrahmentarifvertrags (CinemaxX - verdi) vom 09.03.2016 dar, wenn sich die dabei wahrzunehmenden Kontrollaufgaben darauf beschränken, im Rahmen der Gegenprüfung die von Kollegen vereinnahmten Gelder und Gutscheine nachzuzählen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 12. Kammer, Urteil vom 29.04.2019, 12 Sa 864/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0429.12SA864.18.00, (ID 3263)
Kürzung von Sonderzahlungen bei Arbeitsunfähigkeit

1. Handelt es sich bei einer Sonderzahlung um Arbeitsvergütung für geleistete Arbeit, ist eine Kürzung nach § 4a EFZG nicht möglich.

2.Die Sonderzahlung ist jedoch - ohne gesonderte ausdrückliche arbeitsvertragliche Vereinbarung - für die Zeiten zu kürzen, in denen infolge Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch bestand.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 17.01.2019, 7 Sa 490/18, ECLI:DE:LAGNI:2019:0117.7Sa490.18.00, (ID 3238)