Rechtsprechungen im Arbeitsrecht zum Thema Insolvenz

Zur Konkretisierung der einer aus einer kassenartübergreifenden Vereinigung von Krankenkassen entstandenen Krankenkasse nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG obliegenden Mitteilungspflichten durch den Träger der Insolvenzsicherung



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OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 30.05.2018, 4 LC 117/15, ECLI:DE:OVGNI:2018:0530.4LC117.15.00, (ID 3130)
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Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat, Urteil vom 23.10.2017, AGH 10/17, AGH 10/17 (II 8/36), (ID 3027)
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Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat, Urteil vom 23.10.2017, AGH 10/17, AGH 10/17 (II 8/36), (ID 3036)
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Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat, Urteil vom 23.10.2017, AGH 10/17, AGH 10/17 (II 8/36), (ID 3040)
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Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat, Urteil vom 23.10.2017, AGH 10/17, AGH 10/17 (II 8/36), (ID 3044)
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Anwaltsgerichtshof Celle 2. Senat, Urteil vom 23.10.2017, AGH 10/17, AGH 10/17 (II 8/36), (ID 3049)
(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Aufgabe eines eigenen Geschäftsbetriebes durch einen Selbstständigen - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a SGB 6)

1. Die Aufgabe eines eigenen Geschäftsbetriebes durch einen Selbständigen ist keine vollständige Geschäftsaufgabe eines Arbeitgebers im Sinne von § 51 Abs. 3a SGB VI.

2. Diese Sachverhalte sind nicht vergleichbar, so dass ein Analogieschluss ausscheidet. Ferner liegt keine planwidrige Regelungslücke insoweit vor.

3. Der Ausschluss von selbständig Tätigen bei vollständiger Aufgabe des eigenen Betriebes verstößt nicht Art. 3 GG, da die Vorschrift einen sachlichen gesetzgeberischen Plan verfolgt (Ausschluss von Fehlanreizen) und die gesetzliche Norm geeignet und erforderlich ist, dieses gesetzgeberische Ziel zu erreichen.

4. In der Leistungsverwaltung findet keine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Nichteröffnung normativer Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt statt. Vielmehr ist ausreichend, dass der nicht privilegierte Zugang nicht an sachfremde Erwägungen anknüpft.

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SG Hannover 14. Kammer, Urteil vom 11.01.2017, S 14 R 171/15, (ID 2956)
Insolvenzgeldanspruch - Abschluss der Arbeitsverträge erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - keine Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit

Einem Anspruch auf Insolvenzgeld steht es grundsätzlich nicht entgegen, dass der zugrunde liegende Arbeitsvertrag erst nach Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens geschlossen worden ist.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 22.11.2016, L 7 AL 2/15, (ID 2939)
(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge der Insolvenzabwendungsbemühungen des Arbeitgebers - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a Nr 3 SGB 6)

Auf die für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderliche 45-jährige Wartezeit können Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auch dann nicht angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses eine drohende Insolvenzgefahr abwenden wollte.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat, Urteil vom 02.03.2016, L 2 R 517/15, (ID 2897)
Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Mit der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. Der Insolvenzverwalter ist für eine Kündigungsschutzklage nach Abgabe der Freigabeerklärung nicht mehr passivlegitimiert.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 2. Kammer, Urteil vom 14.12.2011, 2 Sa 97/11, (ID 267)
Haftung des Steuerberaters: Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender Insolvenz der beratenen Gesellschaft

Ein Steuerberater ist zur Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. Beteiligt er sich aber an Gesprächen über die Frage der ggf. eingetretenen insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung einer von ihm steuerlich beratenen Gesellschaft, die auf der Grundlage der von ihm erstellten Bilanzen bzw. betriebswirtschaftlichen Auswertungen geführt werden, muss ein von ihm erteilter Rat zutreffen. Ohne Erstellung eines gesondert in Auftrag zu gebenden Insolvenzstatus wird er aber nicht zuverlässig feststellen können, ob eine Gesellschaft tatsächlich im insolvenzrechtlichen Sinn überschuldet ist. Ob er verpflichtet ist, die Erstellung eines solchen Status zu empfehlen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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OLG Celle 3. Zivilsenat, Urteil vom 06.04.2011, 3 U 190/10, (ID 353)
(Unwirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 88 InsO)

Zur Bestimmung der zeitlichen Reichweite des § 88 InsO ("Rückschlagsperre") ist bei mehreren Eröffnungsanträgen auch dann auf den ersten zulässigen und begründeten Insolvenzantrag abzustellen, wenn das Insolvenzverfahren erst aufgrund des späteren Antrags eröffnet wird. Voraussetzung dabei ist, dass 1. "dieselbe Insolvenz" vorliegt, der Schuldner sich also zwischen den Insolvenzanträgen nicht wirtschaftlich erholt hat, und dass 2. der frühere Antrag nicht rechtskräftig abgewiesen worden ist (§ 139 Abs. 2 InsO). Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO stellt dabei keine "rechtskräftige Abweisung" dar, solange nicht auch die materiellen Antragsvoraussetzungen für den ersten Antrag weggefallen sind.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 12. Kammer, Urteil vom 14.02.2011, 12 Sa 1227/10, (ID 383)
Betriebsübergang - Übernahme von Kundenbeziehungen und Know-how-Trägern - Dazwischenschalten eines Dienstleistungsvertrags zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft - Teilbetrieb



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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 16. Kammer, Urteil vom 08.02.2011, 16 Sa 733/10, (ID 387)
(Betriebsübergang - Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft - Umgehung des § 613 a BGB)

1. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für lediglich 1 Tag ist vorliegend wegen Umgehung des § 613 a BGB unwirksam.

2. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 2 BGB ist eine lediglich eintägige tatsächliche und rechtliche Unterbrechung der Beschäftigung des Klägers unschädlich.Rechtsmittel eingelegt unter dem Aktenzeichen: 8 AZR 313/10

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09, (ID 573)
(Betriebsübergang - Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft - Umgehung des § 613 a BGB)

1. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter und die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für lediglich 1 Tag ist vorliegend wegen Umgehung des § 613 a BGB unwirksam.

2. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 2 BGB ist eine lediglich eintägige tatsächliche und rechtliche Unterbrechung der Beschäftigung des Klägers unschädlich.Parallelverfahren zu 7 Sa 779/09Rechtsmittel eingelegt unter dem Aktenzeichen: 8 AZR 312/10

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 780/09, (ID 574)
Verteilung des Insolvenzrisikos bei Sozialplänen vor und nach Insolvenzeröffnung

§§ 123, 124 InsO enthalten eine abschließende Regelung hinsichtlich des Umfangs der Leistungen, die in einem Sozialplan zu Lasten der Masse vereinbart werden dürfen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Beschluss vom 24.09.2009, 4 TaBV 44/08, (ID 664)
Verteilung des Insolvenzrisikos bei Sozialplänen vor und nach Insolvenzeröffnung

§§ 123, 124 InsO enthalten eine abschließende Regelung hinsichtlich des Umfangs der Leistungen, die in einem Sozialplan zu Lasten der Masse vereinbart werden dürfen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Beschluss vom 24.09.2009, 4 TaBV 45/08, (ID 667)
(Verrechnung von nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträgen mit einer Erwerbsminderungsrente trotz Privatinsolvenzverfahren - Relevanz der Pfändungsfreigrenzen - Anwendbarkeit der Zwei-Jahres-Frist gemäß § 114 Abs 1 InsO)

Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens steht einer Verrechnung von Beitragsforderungen mit einer laufenden Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen. Renteneinkommen ist Teil der Insolvenzmasse, soweit es pfändbar im Sinne der §§ 850ff ZPO ist. Die Zwei-Jahres-Frist des § 114 Abs 1 InsO kommt allenfalls in Betracht, wenn die Verrechnung den pfändbaren Teil des Renteneinkommens betrifft.

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SG Stade 9. Kammer, Urteil vom 27.08.2008, S 9 R 226/05, (ID 927)
Rückforderung von Ausbildungsförderung bei falschen Angaben über Einkommensverhältnisse



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VG Göttingen 2. Kammer, Urteil vom 12.02.2008, 2 A 292/06, (ID 1097)
Zur grob fehlerhaften Sozialauswahl einer betriebsbedingten Kündigung bei der Insolvenz in Eigenverwaltung

1. Hat die Beklagte die Sozialauswahl nicht betriebsbezogen, sondern abteilungsbezogen durchgeführt, stellt dies einen groben Fehler im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO dar.

2. Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

3. Die grob fehlerhaft durchgeführte Sozialauswahl führt jedoch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der im Streit stehenden Kündigung. Kann objektiv festgestellt werden, dass die Sozialauswahl trotz des fehlerhaften Vorgehens des Arbeitgebers im Ergebnis zutreffend ist, ist die ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt. Dabei kann sich die Beklagte allerdings nicht auf die Privilegierung des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO berufen.

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Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 17.01.2008, 7 Sa 730/06, (ID 1128)