Kündigung

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag wird, im Gegensatz zu einer einseitig ausgesprochenen Kündigung, im Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Häufige Gründe für einen Aufhebungsvertrag sind, dass der Arbeitnehmer eine andere Arbeitstelle in einem anderen Unternehmen anzutreten wünscht und daher den aktuellen Arbeitsplatz zeitnah aber in gutem Einvernehmen verlassen möchte. Oder aber, dass der Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitnehmer eine verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung und die vielleicht damit einhergehenden Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht vermeiden möchte. Ein Aufhebungsvertrag bedarf stets der Schriftform. Wird diese nicht eingehalten, ist der Aufhebungsvertrag nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Auch bei einem Aufhebungsvertrag gibt es eine Menge zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann einen entsprechenden Vertragsentwurf prüfen oder einen, den eigenen Bedürfnissen entsprechenden Aufhebungsvertrag entwerfen. Punkte, die bei einem Aufhebungsvertrag Beachtung finden sollten sind unter anderem:

  • Der genaue Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
  • Entgeltfortzahlung, Urlaubsabgeltung, offene Bezüge
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Wettbewerbsverbot, Konkurrenzausschluss
  • Zeugnis
  • Die Höhe der Abfindung (dies wird nur in Betracht kommen, falls der Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitgebers zustande kommt)
  • Arbeitsmittelrückgabe
  • Erledigungsklausel
  • Salvatorische Klausel

Bedeutung eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer


Für den Arbeitnehmer bietet ein Aufhebungsvertrag sowohl Vor- als auch Nachteile. So ergibt sich ein Vorteil daraus, dass bei einem anstehenden Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber geltende Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Des Weiteren kann vertraglich die Ausstellung eines guten qualifizierten Zeugnisses vereinbart werden. Bei einem Aufhebungsvertrag, der durch den Arbeitgeber initiiert wurde, werden in der Regel Abfindungen oder Outplacementmaßnahmen im Vertrag fixiert.

Auswirkungen eines Aufhebungsvertrages auf das Arbeitslosengeld


Ein Aufhebungsvertrag hat für den Arbeitnehmer jedoch auch einen gravierenden Nachteil. So kann die Bundesagentur für Arbeit nach § 144 SGB III das Arbeitslosengeld für den Arbeitnehmer für eine befristete Zeit sperren, da der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag freiwillig zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beigetragen hat.

Aufhebungsvertrag zur Beendigung der Ausbildung

Auch ein Ausbildungsverhältnis lässt sich mittels Aufhebungsvertrag beenden. Hierfür gelten grundsätzlich dieselben Rahmenbedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Zu beachten ist jedoch, dass ein Aufhebungsvertrag mit einem minderjährigen Auszubildenden nur dann geschlossen werden kann, wenn der gesetzliche Vertreter dem Aufhebungsvertrag ebenfalls zustimmt. Da die Eltern in der Regel nur zusammen vertretungsberechtigt sind, müssen auch beide den Vertrag unterschreiben, sofern nicht einem von ihnen das alleinige Sorgerecht obliegt.

Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch: Tel.: 0541 - 999 7 444