Kündigung

Ende der Home-Office-Pflicht für Arbeitgeber

09.07.2021 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Seit dem 01.07.2021 besteht keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber mehr, ihren Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anzubieten. Dies war im Zuge der Lockerungen der Corona-Vorschriften beschlossen worden.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht jedoch weiterhin Pflichten zum Schutz vor der Ausbreitung des Virus bei der Arbeit vor:

So müssen Arbeitgeber weiterhin grundsätzlich den Beschäftigten zweimal wöchentlich einen kostenlosen Schnell- oder Selbsttest anbieten. Dies gilt nicht Beschäftigte im Home-Office oder wenn ein gleichwertiger Schutz nachgewiesen werden kann. Unter einen gleichwertigen Schutz dürfte insbesondere die Impfung oder die Genesung anch vorangegangener COVID-Erkrankung fallen.

Außerdem müssen vom Arbeitgeber weiterhin Hygienekonzepte festgelegt und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Auch die Pflicht zur Kontaktreduktion im Betrieb bleibt bestehen.

Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch: Tel.: 0541 - 999 7 444