Seit dem 01.07.2021 besteht keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber mehr, ihren Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anzubieten. Dies war im Zuge der Lockerungen der Corona-Vorschriften beschlossen worden.
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht jedoch weiterhin Pflichten zum Schutz vor der Ausbreitung des Virus bei der Arbeit vor:
So müssen Arbeitgeber weiterhin grundsätzlich den Beschäftigten zweimal wöchentlich einen kostenlosen Schnell- oder Selbsttest anbieten. Dies gilt nicht Beschäftigte im Home-Office oder wenn ein gleichwertiger Schutz nachgewiesen werden kann. Unter einen gleichwertigen Schutz dürfte insbesondere die Impfung oder die Genesung anch vorangegangener COVID-Erkrankung fallen.
Außerdem müssen vom Arbeitgeber weiterhin Hygienekonzepte festgelegt und den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Auch die Pflicht zur Kontaktreduktion im Betrieb bleibt bestehen.