Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich etwas anderes als eine Kündigung. Der Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvereinbarung genannt, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dieser Vereinbarung wird die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geregelt.

Etwas anderes ist eine Kündigung. Sie kann nur von einer Seite ausgesprochen werden, entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. Der Kündigungsschutz greift nur in Verbindung mit einer Kündigung, nicht aber bei einem Aufhebungsvertrag.

Der Aufhebungsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:

  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Pflicht zur Arbeitsleistung/Zahlung des Gehalts
  • Überstunden, Resturlaub
  • betriebliche Altersversorgung
  • Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Beteiligungen
  • Abfindung, Abfindungshöhe
  • Dienstwagen, Spesen und Reisekosten
  • Zeugnis

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag hat Vor- und Nachteile. Wenn ein Arbeitnehmer schnell in eine neue Stelle wechseln möchte, kann ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Sollte allerdings im Anschluss Arbeitslosengeld erforderlich sein, kann ein Aufhebungsvertrag eventuell eine nachteilige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes zur Folge haben.

Um die optimalen Konditionen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sichern und böse Überraschungen zu vermeiden, sollte ein Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgehandelt werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren: Arbeitsrecht Osnabrück, Kündigung, Rechtsprechungen Arbeitsrecht
Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch: Tel.: 0541 - 999 7 444