Tätigkeitsfelder der Kanzlei Klenner Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ich habe mich auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht spezialisiert und betreue gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bei allen Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere bei einem Aufhebungsvertrag, bei der Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Fragestellungen zur Abfindung, Lohn & Gehalt sowie bei Abmahnungen, Rentenfragen, Mobbing, Urlaub und Arbeitszeugnis bin ich an Ihrer Seite.
Zentrale Bedeutung im Arbeitsrecht haben sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Kündigungen von Arbeitsverhältnissen stehen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht gewährleiste ich eine umfassende und rechtsichere Vertretung, die Ihre Interessenwahrnehmung gewährleistet. Gerade in den Prozessen vor den Arbeitsgerichten zeigt sich immer wieder, dass sichere Rechtskenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Berufserfahrung auf diesem Rechtsgebiet erhebliche Vorteile für meine Mandanten bieten.
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Baurecht

Baurecht

Bei Bauvorhaben gibt es viele Faktoren, die den reibungslosen Verlauf eines Bauvorhabens stören können. Neben der gründlichen Planung kommt es auf die Beachtung der Regelungen des Baurechts an. Alles beginnt bereits mit dem Grundstückskauf und der Bauplanung.
Kommt es zu Leistungsverzögerungen und damit verbundenen Kosten, trete ich für Sie ein. Sind Mängel an der Ausführung der Leistungen zu verzeichnen, setze ich Ihre Mängelbeseitigungsansprüche durch.
Im Mittelpunkt steht hierbei zunächst die Feststellung etwaiger Baumängel. Im Zweifel ziehe ich hier meinen Kooperationspartner, den Bausachverständigen Herrn Ritter hinzu. Stehen die Mängel fest, ist in der Regel ein selbstständiges gerichtliches Beweisverfahren unumgänglich, in dem meine Mandanten von mir und meinen Kooperationspartnern vertreten und beraten werden. Wer hier spart, spart in der Regel am falschen Ende.
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Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Während einer Geschäftstätigkeit kann es immer zu rechtlichen Problemen kommen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, beraten wir Sie bei Haftungs- und Ausgleichsansprüchen.
Im Handelsrecht sind die Regeln und Normen sowie Sonderrechte im Umgang zwischen Kaufleuten festgelegt. Sie ergänzen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Zusammenschlüssen mehrerer Personen oder Gesellschaften zu Vereinigungen wie z. B. eingetragener Verein (e. V.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder offene Handelsgesellschaft (oHG).
Ich berate und vertrete:
  • Kaufleute, Vereine, Handelsgesellschaften beim Entwurf von Gesellschaftsverträgen
  • Kaufleute, Vereine, Handelsgesellschaften über ihre Rechte und Pflichten
  • Kaufleute, Vereine, Handelsgesellschaften bei der Lösung von Konflikten und bei Abfindungsregelungen
  • Geschäftsführer und Vorstände bei Fragen der Begründung und Auflösung ihrer Geschäftsführer- oder Vorstandsverträge
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Beratung von Unternehmen

Beratung von Unternehmen

Ich berate Sie ebenso in rechtlichen Fragen, wenn es um Vertragsabschlüsse, Expansion oder eine drohende Insolvenz geht.
Bei Unternehmensgründung und bei Ihrer späteren unternehmerischen Tätigkeit stehe ich Ihnen gerne zur Seite, damit Sie sich voll auf Ihre Tätigkeit als Unternehmer, Ihre Kernkompetenz und Ihre Kunden konzentrieren können.
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Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs sowie das Kartellrecht, das Wettbewerbsbeschränkungen beinhaltet. Grundlage des Rechts des unlauteren Wettbewerbs, ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Damit Sie sich in einem fairen Wettbewerb auf Ihre Geschäftstätigkeit und Ihre Kunden konzentrieren können, stehe ich Ihnen helfend zur Seite.
Im Markenrecht geht es um den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Sowohl die Anmeldung von Marken als auch die Abwehr von Markenangriffen, die ihre bereits eingetragene Marke gefährden stehen häufig im Mittelpunkt des Markenrechtes.
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